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Muster
Das Abrechnungsformular ist online nicht verfügbar. Falls die Abrechnung noch nicht eingereicht wurde, kann ein Duplikat bestellt werden. Falls die Abrechnung bereits eingereicht wurde, müssen die Aenderungen mit dem Korrekturformular gemeldet werden.
Korrekturen von einzelnen Monats-, Quartals- oder Semesterabrechnungen können mit den entsprechenden Korrekturabrechnungen für die effektive Abrechnungsmethode bzw. Abrechnung mittels Saldosteuersätzen/Pauschalsteuersätzen vorgenommen werden.
Weitere Formulare zur Abrechnung
Die steuerpflichtige Person hat die Steuerabrechnungen mit ihrem Jahresabschluss abzugleichen und festgestellte Mängel zu korrigieren (vgl. auch Ziff. 6 der MWST-Info Abrechnung und Steuerentrichtung).
Für die Korrektur von dabei festgestellten Fehlern ist ausschliesslich dieses Formular zu verwenden, welche die eingereichten Abrechnungen der vergangenen Steuerperiode ergänzt bzw. korrigiert. Im Formular Jahresabstimmung sind deshalb nur die Differenzen zu den bisher eingereichten Abrechnungen zu deklarieren. Wurden beim Abgleich mit dem Jahresabschluss keine Mängel festgestellt, ist keine Berichtigungsabrechnung (Jahresabstimmung) einzureichen. Ist nach Ablauf von 240 Tagen seit Ende des betreffenden Geschäftsjahres keine Berichtigungsabrechnung eingegangen, geht die ESTV davon aus, dass die von der steuerpflichtigen Person eingereichten MWST-Abrechnungen vollständig und korrekt sind und die Steuerperiode finalisiert ist. Bei einer Differenz zugunsten der ESTV bitten wir Sie den Betrag auf das Konto PC 30-37-5 zu überweisen. Unter Mitteilungen bitte MWST-Nummer und Zahlungsgrund (z.B. J2010 für das Jahr 2010) angeben. Eine Differenz zu Ihren Gunsten wird Ihnen zurückerstattet.
Bitte beachten Sie, dass nach Einreichung der Jahresabstimmung (Berichtigungsabrechnung) gegebenenfalls Verzugszinsen geschuldet sind, sofern die nachträglich berichtigte Steuer nach dem Verfalldatum der betreffenden Abrechnungsperioden bezahlt wird.
Für Korrekturen einzelner Monats-, Quartals-, oder Semesterabrechnungen während der laufenden Steuerperiode ist die Korrekturabrechnung zu verwenden.
Die amtlichen Formulare können nur von den institutionellen Begünstigten und den begünstigten Personen bezogen werden, und zwar ausschliesslich bei folgenden Stellen:
Mission permanente de la Suisse auprès de I'ONUG
Section des Affaires juridiques (Privilèges et immunités)
Rue de Varembé 9-11
Case postale 194
1211 Genève
Tel. 022 / 749 24 24
und
Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretariat
Protokoll
Sektion Privilegien und Immunitäten
Bundesgasse 32
3003 Bern
Tel. 031 / 324 85 26
Die ESTV gibt die amtlichen Formulare den institutionellen Begünstigten und den begünstigten Personen nicht ab.
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