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Das UID-Gesetz ist per 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Jedem Unternehmen in der Schweiz wurde eine einheitliche Identifikationsnummer zugeteilt. Die UID-Nummer mit dem Zusatz MWST wird die alte sechsstellige MWST-Nummer ersetzen. Die Hauptabteilung Mehrwertsteuer und das Bundesamt für Statistik BFS haben die Steuerpflichtigen mit einem gemeinsamen Schreiben informiert.
Der Eintrag im offiziellen UID-Register des BFS ist für die Unternehmen kostenlos.
Für alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit der UID, welche nicht im direkten Zusammenhang mit der MWST stehen, ist das Bundesamt für Statistik zuständig.
Die schweizerische Unternehmens-Identifikationsnummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der EU werden zwar beide mit UID abgekürzt, haben aber überhaupt nichts miteinander zu tun.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird ausschliesslich bei innergemeinschaftlichen Leistungen benötigt, also dann, wenn ein Gegenstand von einem Land der EU in ein anderes Land der EU geliefert wird oder eine Dienstleistung an einen Empfänger mit Sitz in einem anderen EU-Land erbracht wird. Damit solche Leistungen steuerfrei erbracht werden können, muss der Kunde dem Lieferanten bzw. Dienstleistungserbringer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekannt geben.
Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, die keine Leistungen in der EU erbringen, besitzen keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie benötigen aber auch keine solche Nummer, denn Unternehmen mit Sitz in der EU können Gegenstände steuerfrei in die Schweiz liefern oder Dienstleistungen an einen Empfänger in der Schweiz steuerfrei erbringen, ohne dass sie vom Kunden eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich beim Kunden um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt (Art. 146 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vom 28. November 2006).
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