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Am 27. September 2009 wurde die Vorlage über die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) durch Volk und Stände angenommen. Aufgrund verschiedener Anfragen halten wir noch einmal fest, dass die zeitlich befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze erst per 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
Ab diesem Zeitpunkt wird der Normalsatz während sieben Jahren um 0,4 Prozentpunkte von 7,6% auf 8% erhöht (0,1 Prozentpunkte für den reduzierten Satz und 0,2 Prozentpunkte für den Sondersatz bei den Beherbergungsleistungen). National- und Ständerat hatten am 12. Juni 2009 beschlossen, diese Steuersatzerhöhung aus konjunkturellen Gründen um ein Jahr zu verschieben.
Die Steuer wird zum reduzierten Satz von 2,5% erhoben auf dem Entgelt (und der Einfuhr) folgender Lieferungen:
Zudem gilt der reduzierte Satz für folgende Leistungen:
Im Falle einer Option versteuern Landwirte, Forstwirte oder Gärtner die Lieferungen der im eigenen Betrieb gewonnenen Erzeugnisse zum massgebenden Steuersatz. Gleiches gilt für den Verkauf von Vieh durch Viehhändler sowie den Verkauf von Milch durch Milchsammelstellen an milchverarbeitende Betriebe.
Der Sondersatz auf Beherbergungsleistungen von 3,8% findet Anwendung auf dem Gewähren von Unterkunft einschliesslich der allfälligen Abgabe eines Frühstücks, selbst wenn dieses separat in Rechnung gestellt wird. Für weitere und detaillierte Einzelheiten wird auf die MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze sowie auf die MWST-Branchen-Info Hotel- und Gastgewerbe (u.a. auch in Bezug auf die Halbpension) verwiesen.
Alle übrigen steuerbaren Leistungen, die nicht dem Sondersatz oder reduzierten Satz unterliegen, sind zum Normalsatz steuerbar.
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