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Die gesetzliche Grundlage im Bereich VAT Refund basiert noch bis am 31. Dezember 2010 auf Artikel 90 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (aMWSTG) vom 2. September 1999.
Ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz Auslagen für unternehmerische Tätigkeiten verzeichnen und denen steuerpflichtige inländische Leistungserbringer Dienstleistungen oder Gegenstände mit einer den Vorschriften entsprechenden Rechnung fakturieren (ausgenommen sind Reisebüros).
Eidg. Steuerverwaltung
Hauptabteilung Mehrwertsteuer
Schwarztorstrasse 50
CH-3003 Bern
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