Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

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Aktuell


26.02.2013

07.01.2013

Typ: PDF

Webcode=d_04949_de
Eingelesen am: 07.01.2013

01.02.2011

Die Aufsicht des Bundes über die Erhebung der Ersatzabgabe wird unter Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartementes von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ausgeübt.


Nachricht an Fachkontakt Wehrpflichtersatzabgabe
Zuletzt aktualisiert am: 26.02.2013

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