Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

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Aktuell


18.06.2010


19.01.2010


08.01.2010

Typ: PDF

Eingelesen am: 08.01.2010


Die Aufsicht des Bundes über die Erhebung der Ersatzabgabe wird unter Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartementes von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ausgeübt. Innerhalb der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist die Sektion Wehrpflichtersatzabgabe für diese Aufgabe zuständig und sorgt für die gleichmässige Handhabung der Bundesvorschriften.


Fachkontakt: Wehrpflichtersatzabgabe
Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2010

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