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18.06.2010
19.01.2010
08.01.2010
Die Aufsicht des Bundes über die Erhebung der Ersatzabgabe wird unter Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartementes von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ausgeübt. Innerhalb der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist die Sektion Wehrpflichtersatzabgabe für diese Aufgabe zuständig und sorgt für die gleichmässige Handhabung der Bundesvorschriften.
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