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Sicherheitswarnung

Phishing-Versuch im Namen der ESTV

Aktualisiert am 21. Mai 2026

Derzeit kursiert eine betrügerische Nachricht, die vorgibt, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen, und eine angebliche Steuerrückerstattung in Höhe von 287 CHF ankündigt.Bei dieser E-Mail handelt es sich um einen Phishing-Versuch, der darauf abzielt, Sie dazu zu verleiten, Ihre Bankdaten auf einer gefälschten Regierungswebsite einzugeben. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails.

2.15. Besteuerung des Wohneigentums (ab 2004)

Das geltende System der Eigenmietwertbesteuerung ist seit Jahren ein Zankapfel. Insbesondere stellen sich Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzern Fragen über Sinn und Zweck der Besteuerung eines als «fiktiv» empfundenen Einkommens.

Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Das Wichtigste in Kürze

Der Bundesrat hat sich in der jüngeren Vergangenheit wiederholt offen gezeigt für eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung, sofern diese ausgewogen, in sich konsistent und finanziell verkraftbar ausgestaltet ist. Vor diesem Hintergrund hat er in seiner Stellungnahme vom 25. August 2021 Eintreten auf die Vorlage der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beschlossen. Der Ständerat hat am 21. September 2021 als Erstrat dem vorgeschlagenen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt. Der Nationalrat stimmte der Vorlage am 14. Juni 2023 ebenfalls zu. Das Geschäft befindet sich in der Differenzbereinigung.

Chronologie

Kontakt

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Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung Steuerpolitik
Eigerstrasse 65
3003 Bern