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4.5. Revision des Verrechnungssteuergesetzes

Der Bundesrat will gewisse Finanzinstrumente von Schweizer Banken neu bzw. weiterhin von der Verrechnungssteuer ausnehmen. Damit will er die Systemstabilität des Finanzplatzes Schweiz stärken.

An seiner Sitzung vom 11. September verabschiedet er die Botschaft zu einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (15.060; siehe Medienmitteilung).

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