2003, 15. Dezember: In seiner Antwort auf das Postulat Lustenberger (03.3389), welches die Einführung der jährlichen Mehrwertsteuerabrechnung für KMU im 2004 verlangt, hält der Bundesrat fest, dass er über die einjährige Mehrwertsteuerabrechnung sowie über zusätzlich geprüfte Modelle ein Vernehmlassungsverfahren eröffnen wird. Nach Bewertung der Resultate aus der Vernehmlassung wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Vorlage unterbreiten. Eine Einführung der jährlichen Mehrwertsteuerabrechnung wird aber nicht vor 2006 möglich sein, und der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung dieses Postulats.
2003, 17. Dezember: Nationalrat Triponez reicht eine Motion (03.3622) ein, welche eine Verringerung der administrativen Arbeiten verlangt, die den Unternehmen durch die MWST entstehen. Der Bundesrat wird in dieser Motion beauftragt, Vorschläge zur Änderung des Artikels 59 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) zu unterbreiten, welche die Anwendung der Abrechnungsmethode nach Saldosteuersätzen mittels vorteilhafterer Steuersätze fördern.