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Sicherheitswarnung

Phishing-Versuch im Namen der ESTV

Aktualisiert am 21. Mai 2026

Derzeit kursiert eine betrügerische Nachricht, die vorgibt, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen, und eine angebliche Steuerrückerstattung in Höhe von 287 CHF ankündigt.Bei dieser E-Mail handelt es sich um einen Phishing-Versuch, der darauf abzielt, Sie dazu zu verleiten, Ihre Bankdaten auf einer gefälschten Regierungswebsite einzugeben. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails.

Abgabe auf Versicherungsprämien kurz erklärt

Dieser Abgabe unterliegen vor allem die Prämienzahlungen für die Haftpflicht-, Feuer-, Kasko- und Hausratversicherung.

  • Die Abgabe wird auf der Versicherungsprämie berechnet und beträgt in der Regel 5 %.
  • Davon ausgenommen sind die mittels Einmalprämie finanzierten rückkaufsfähigen Lebensversicherungen, für die der Abgabesatz 2,5 % beträgt.

Abgabepflichtig ist in der Regel der inländische Versicherer.

Von der Abgabe ausgenommen sind insbesondere Personenversicherungen wie Lebensversicherungen mit periodischen Prämienzahlungen sowie Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherungen.

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Spezifische Anfragen

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern