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Sicherheitswarnung

Phishing-Versuch im Namen der ESTV

Aktualisiert am 21. Mai 2026

Derzeit kursiert eine betrügerische Nachricht, die vorgibt, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen, und eine angebliche Steuerrückerstattung in Höhe von 287 CHF ankündigt.Bei dieser E-Mail handelt es sich um einen Phishing-Versuch, der darauf abzielt, Sie dazu zu verleiten, Ihre Bankdaten auf einer gefälschten Regierungswebsite einzugeben. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails.

Aktualisierungen der Mehrwertsteuerpraxis, Entwürfe, Praxiskonsultation

Die ESTV schaltet Aktualisierungen der Mehrwertsteuerpraxis als Entwürfe auf und ermöglicht ihren Partnern, Stellungnahmen einzureichen (Praxiskonsultation).

Entwürfe der Mehrwertsteuerpraxis und Praxiskonsultation

Die ESTV ist gemäss Art. 162 Abs. 1 MWSTV verpflichtet, Aktualisierungen der Mehrwertsteuerpraxis vor der definitiven Aufschaltung dem Konsultativgremium vorzulegen und als Entwürfe aufzuschalten.

Die Entwürfe werden i. d. R. in allen Amtssprachen ca. sechs Wochen vor der Sitzung des Konsultativgremiums aufgeschaltet, an der die Aktualisierungen der Mehrwertsteuerpraxis besprochen werden.

Mit der Aufschaltung bietet die ESTV allen interessierten Kreisen die Möglichkeit, Stellungnahmen zur geplanten Mehrwertsteuerpraxis einzureichen. Für die Stellungnahmen ist das Feedback-Formular zu verwenden. Eingegangene Stellungnahmen werden dem Konsultativgremium für die Erarbeitung seiner Empfehlungen weitergeleitet.

Entwürfe der Mehrwertsteuerpraxis können von der definitiven Praxis (erheblich) abweichen. Entwürfe entfalten keine rechtsverbindliche Wirkung. Eine Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben ist nicht möglich.

Die ESTV veröffentlicht Praxisfestlegungen, die nicht ausschliesslich verwaltungsinternen Charakter haben. Bei der Überarbeitung ihrer Praxis ist sie zurückhaltend. I. d. R erfolgt eine Anpassung nur, wenn dies zwingend notwendig ist, namentlich aufgrund von Gerichtsentscheiden oder Gesetzesänderungen.

Entwürfe zur Mehrwertsteuerpraxis - Praxiskonsultation (Frist zur Stellungnahme läuft)

Formular

Entwürfe der Mehrwertsteuerpraxis sind mit dem folgenden Vermerk gekennzeichnet: «Entwurf vom xx.xx.202x» (als Wasserzeichen diagonal pro Seite). Auf der Titelseite des jeweiligen Entwurfs steht folgender Vermerk: «Entwurf vom xx.xx.202x vor der Praxis-Konsultation durch das Konsultativgremium».
Die Entwürfe im Zusammenhang mit der Teilrevision MWSTG sind mit der Abkürzung «revMWSTG» im Titel gekennzeichnet.

Falls hier aktuell keine Dokumente angezeigt werden, sind keine Entwürfe in diesem Stadium vorhanden.

Entwürfe zur Mehrwertsteuerpraxis (Frist zur Stellungnahme abgeschlossen)

Hinweis: Die Praxisanpassung in Ziffer 8.1 der MWST-Branchen-Info Luftverkehr wurde am 26.07.2022 definitiv publiziert.

Falls hier aktuell keine Dokumente angezeigt werden, sind keine Entwürfe in diesem Stadium vorhanden.

MWST-Praxispublikationen

In der vorliegenden Publikation wird geregelt, ab welchem Zeitpunkt eine von der ESTV festgelegte oder geänderte Praxis gemäss Artikel 65 Absatz 3 MWSTG gilt.

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Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Spezifische Anfragen

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern