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Internationale Amts- und Rechtshilfe im Steuerbereich

Hier finden Sie Informationen zur internationalen Amts- und Rechtshilfe: Amtshilfe nach «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA), FATCA-Mitteilungen, Amtshilfe gemäss Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Amtshilfe nach Spontanem Informationsaustausch (SIA) und Rechtshilfe.
Die schweizerische Amts- und Rechtshilfe im Rahmen internationaler Steuerabkommen dient dem internationalen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden und umfasst die Amtshilfe gemäss DBA, den SIA und die Steueramtshilfe gemäss FATCA.

Amtshilfe gemäss FATCA

Informationen zu Gruppenersuchen, Informationsschreiben an Kunden, Mitteilungen zum FATCA-Abkommen

Amtshilfe auf Ersuchen EOIR

Amtshilfeverfahren gemäss einem Doppelbesteuerungsabkommen

Spontaner Informationsaustausch SIA

Spontaner Informationsaustausch SIA über Steuervorbescheide («Rulings»)

Direkte Postzustellung gemäss MAC

Überblick über die Modalitäten bei der direkten Postzustellung

Internationale Rechtshilfe in Steuersachen

Unter Rechtshilfe ist die internationale Zusammenarbeit in (Fiskal-)Strafsachen zu verstehen.

Kennzahlen internationale Amtshilfe in Steuersachen

Bei der internationalen Amtshilfe in Steuersachen geht es um den Austausch von Informationen zwischen den Steuerbehörden verschiedener Staaten.

News

30. März 2026

Kurslisten (ICTax)

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Kurslisten sowie die Listen Gratisaktien 2025 aktualisiert.

26. März 2026

Steuerentlastungen für Brasilien

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat die Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens (Ausmass der Entlastungen) betreffend Brasilien aktualisiert.

26. März 2026

Eignung des Gini-Koeffizienten zur Erfassung der Vermögensungleichheit in der Schweiz

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Verwendung des Gini-Koeffizienten für die Statistik über das besteuerte Vermögen natürlicher Personen untersucht. Die Analyse zeigt, dass die Schätzung des Gini-Koeffizienten mit den verfügbaren aggregierten Daten sehr ungenau bleibt (für das Jahr 2022 liegt der tatsächliche Wert beispielsweise irgendwo zwischen 0.8626 und 0.8901) und dass kleine jährliche Veränderungen in der Vermögensverteilung nicht zuverlässig erkennbar sind. Der Anteil des besteuerten Vermögens, der von den wohlhabendsten Steuerpflichtigen gehalten wird, sollte ebenfalls berechnet werden, um die Rolle der grossen Vermögen bei den Ungleichheiten besser zu erfassen. So ist der Anteil, der von Steuerpflichtigen mit mindestens 10 Millionen Franken gehalten wird, zwischen 2019 und 2020 gestiegen, während der Gini-Koeffizient auf einen Rückgang der Ungleichheit hindeutete.

Fragen und Antworten zur Amts- und Rechtshilfe?

Dossier EFD

Amts- und Rechtshilfe im Steuerbereich (EFD)

Kontakt

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Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Informationsaustausch in Steuersachen
Eigerstrasse 65
3003 Bern