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Armenien

Hier finden Sie das von der Schweiz mit Armenien abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.

I. Abkommen des Bundes

SR 0.672.915.61 / AS 2008 167
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (mit Prot.) und vom Vermögen vom 12. Juni 2006

In Kraft getreten: 7. November 2007

II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss

BBL 2006 7651
Botschaft über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Armenien vom 23. August 2006

AS 2008 165
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Armenien vom 7. März 2007

In Kraft getreten durch Notenaustausch am 7. November 2007

III. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens

IV. Formulare

Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland

Formular 60 - Land ohne eigenes Formular

Kontakt

für Fragen zur Rückerstattung und ausl. Quellensteuer

Kontaktformular

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern

für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens

dba(at)sif.admin.ch

Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern