Zum Hauptinhalt springen

CbCR - Datenübermittlung online

Der länderbezogene Bericht ist spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Berichtssteuerperiode an die ESTV zu übermitteln.

Beispiel: Steuerperiode 1.1.2018 – 31.12.2018;
Der Bericht muss bis 31.12.2019 bei der ESTV eingereicht werden.

Übermitteln Sie die CbCR-Berichte durch das Hochladen einer XML-Datei über CbCR online in unserem ePortal.

CbCR

Country by Country Reporting

Der CbCR-Bericht muss gemäss den Vorgaben der technischen Wegleitung erstellt werden.

Bei Fragen bezüglich des Vorgehens für die Datenübermittlung, verweisen wir Sie auf die Benutzeranleitung - CbCR Datenübermittlung.

Kontakt

Kontaktformular

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Team AIA / CbCR
Eigerstrasse 65
3003 Bern