CbCR - Registrierung im ePortal
Die Pflicht zur Einreichung eines länderbezogenen Berichts besteht erstmals für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2018 oder später beginnen. Gemäss Artikel 10 Absatz 1 ALBAG hat sich der berichtende Rechtsträger unaufgefordert bei der ESTV anzumelden. Die Anmeldung hat bis spätestens 90 Tage nach Ablauf der Berichtssteuerperiode zu erfolgen.
Registrieren Sie sich als berichtender Rechtsträger über CbCR online in unserem ePortal.
CbCR
Country by Country Reporting
Zur Unterstützung stehen Ihnen die Anleitung Registrierung sowie das Servicedesk unter +41 58 461 61 11 zur Verfügung.
Der Registrierungsprozess gilt als abgeschlossen, sobald ein Administrator des Rechtsträgers im Portal freigeschaltet wurde. Es wird keine Registrierungsbestätigung versendet.
Kontakt
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Team AIA / CbCR
Eigerstrasse 65
3003 Bern