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Sicherheitswarnung

Achtung – Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 6. Juli 2026

Es wurden E-Mails identifiziert, die angeblich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) stammen und folgende Adressen aufweisen (Liste nicht abschliessend): @federaltaxadministration.com; @ftaswiss.live. Diese Adressen stehen in keinem Zusammenhang mit der ESTV und stellen einen Betrugsversuch (Phishing) dar. Zur Erinnerung: Offizielle E-Mails der Schweizer Bundesbehörden werden von Adressen versendet, die auf @admin.ch (oder eine Subdomain von xxx.admin.ch) enden. Klicken Sie auf keinen Link, öffnen Sie keine Anhänge und geben Sie keine persönlichen, finanziellen oder steuerlichen Informationen weiter. Melden Sie die Nachricht gemäß den geltenden Verfahren und löschen Sie sie.

DBA-Missbrauch

Von DBA-Missbrauch wird gesprochen, wenn Steuerentlastungen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen auf missbräuchliche oder unrechtmässige Weise in Anspruch genommen werden. Die Schweiz hat dagegen Massnahmen ergriffen. Die Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 31. Dezember 1962, vom 17. Dezember 1998 und vom 1. Juli 2010 enthalten eingehende Erläuterungen. Mehr Informationen zum DBA-Missbrauch finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen SIF.

Hinweis: Der Bundesrat hat die Verordnung über Massnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes («BRB 62») per 01.01.2022 aufgehoben.

Fragen & Antworten zum DBA-Missbrauch

Häufig gestellte Fragen (FAQ) bezüglich der Anwendung der schweizerischen Missbrauchsbestimmungen auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die aus der EU an verbundene Kapitalgesellschaften in der Schweiz fliessen (Artikel 15 ZBstA).

Weiterführende Informationen

DBA-Missbrauch (SIF)