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Digitale Bedrohungen

Phishing per E-Mail

Aktualisiert am 2. Apr. 2026

Derzeit sind Phishing-E-Mails im Namen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Umlauf. Diese geben vor, eine offizielle Mitteilung zu einer Rückerstattung zu enthalten. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails. Weitere Massnahmen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Cybersicherheit.

Einsicht in Strafentscheide der ESTV

Die ESTV erlässt in Strafverfahren betreffend die Mehrwertsteuer, die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben sowie betreffend die internationale Amtshilfe Strafbescheide, Strafverfügungen und Einstellungsverfügungen. Solche Entscheide schliessen die Strafverfahren ab, wenn sie rechtskräftig sind.

Die Strafentscheide betreffend die Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben und den internationalen Informationsaustausch können anonymisiert ab Eintritt der Rechtskraft (frühestens ab Oktober 2020) eingesehen werden. Für sogenannte Massenverfahren, in welchen sich die Entscheide nur in den Namen, den Daten und der Bussenhöhe unterscheiden, werden Modellentscheide zur Einsicht aufgelegt.

Die Einsicht ist kostenlos. Für die Abgabe von Kopien können Gebühren anfallen (GebV-ESTV).

Die Einsicht in diese anonymisierten Strafentscheide findet nach schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung in den Räumlichkeiten der ESTV statt. 

Interessierte melden sich bei einsicht.strafentscheide@estv.admin.ch.

Kontakt

Kontaktformular

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Kommunikation
Eigerstrasse 65
3003 Bern