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Sicherheitswarnung

Achtung ─ Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 22. Sept. 2026

Derzeit werden mehrere betrügerische E-Mails versendet, die vorgeben, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die offiziellen E-Mail-Adressen der Eidgenössischen Steuerverwaltung immer auf @admin.ch oder auf eine Subdomain von @***.admin.ch enden. Zu den identifizierten betrügerischen Adressen gehören insbesondere Adressen mit @miumg.edu.gt sowie *kundenportal@hilfe-kundendienst.ch. Diese Liste ist jedoch nicht vollständig. Bitte ignorieren Sie diese Nachrichten, klicken Sie nicht auf eventuelle Links und öffnen Sie keine Anhänge. Vielen Dank für Ihre Wachsamkeit.

Einsicht in Strafentscheide der ESTV

Die ESTV erlässt in Strafverfahren betreffend die Mehrwertsteuer, die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben sowie betreffend die internationale Amtshilfe Strafbescheide, Strafverfügungen und Einstellungsverfügungen. Solche Entscheide schliessen die Strafverfahren ab, wenn sie rechtskräftig sind.

Die Strafentscheide betreffend die Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben und den internationalen Informationsaustausch können anonymisiert ab Eintritt der Rechtskraft (frühestens ab Oktober 2020) eingesehen werden. Für sogenannte Massenverfahren, in welchen sich die Entscheide nur in den Namen, den Daten und der Bussenhöhe unterscheiden, werden Modellentscheide zur Einsicht aufgelegt.

Die Einsicht ist kostenlos. Für die Abgabe von Kopien können Gebühren anfallen (GebV-ESTV).

Die Einsicht in diese anonymisierten Strafentscheide findet nach schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung in den Räumlichkeiten der ESTV statt. 

Interessierte melden sich bei einsicht.strafentscheide@estv.admin.ch.

Kontakt

Kontaktformular

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Kommunikation
Eigerstrasse 65
3003 Bern