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Sicherheitswarnung

Phishing-Versuch im Namen der ESTV

Aktualisiert am 21. Mai 2026

Derzeit kursiert eine betrügerische Nachricht, die vorgibt, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen, und eine angebliche Steuerrückerstattung in Höhe von 287 CHF ankündigt.Bei dieser E-Mail handelt es sich um einen Phishing-Versuch, der darauf abzielt, Sie dazu zu verleiten, Ihre Bankdaten auf einer gefälschten Regierungswebsite einzugeben. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails.

Einsicht in Strafentscheide der ESTV

Die ESTV erlässt in Strafverfahren betreffend die Mehrwertsteuer, die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben sowie betreffend die internationale Amtshilfe Strafbescheide, Strafverfügungen und Einstellungsverfügungen. Solche Entscheide schliessen die Strafverfahren ab, wenn sie rechtskräftig sind.

Die Strafentscheide betreffend die Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben und den internationalen Informationsaustausch können anonymisiert ab Eintritt der Rechtskraft (frühestens ab Oktober 2020) eingesehen werden. Für sogenannte Massenverfahren, in welchen sich die Entscheide nur in den Namen, den Daten und der Bussenhöhe unterscheiden, werden Modellentscheide zur Einsicht aufgelegt.

Die Einsicht ist kostenlos. Für die Abgabe von Kopien können Gebühren anfallen (GebV-ESTV).

Die Einsicht in diese anonymisierten Strafentscheide findet nach schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung in den Räumlichkeiten der ESTV statt. 

Interessierte melden sich bei einsicht.strafentscheide@estv.admin.ch.

Kontakt

Kontaktformular

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Kommunikation
Eigerstrasse 65
3003 Bern