Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 1. Januar 2024
Hier sind die Informationen zur MWST-Erhöhung per 2024 aufgeführt.
Informationen Juli 2023
Deklarationsanleitung für die neuen MWST-Sätze
Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze. Die Anleitung erklärt, worauf bei der Deklaration zu achten ist. Die neuen Steuersätze sind erstmals anwendbar für das 3. Quartal 2023, für das 2. Semester 2023 und für den Monat Juli 2023.
Informationen März 2023
1. Änderungen aufgrund der Steuersatzerhöhung
Auf den 1. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt erhöht:
In der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal 2023, für das 2. Semester 2023 und für den Monat Juli 2023 kann zum ersten Mal mit den neuen Mehrwertsteuersätzen gegenüber der ESTV abgerechnet werden.
2. Auswirkungen auf die Saldo- und Pauschalsteuersätze
Diese Steuersatzerhöhung hat folgende Auswirkungen auf die Saldosteuersätze (SSS) und Pauschalsteuersätze (PSS):
2.1. Änderung der Saldo- und Pauschalsteuersätze
Diese Änderungen der SSS und PSS berechtigen nicht zu einem vorzeitigen Wechsel zur effektiven Abrechnungsmethode. Ein Wechsel von der effektiven zur Saldo- bzw. Pauschalsteuersatzmethode kann nur erfolgen, wenn die Wartefrist gemäss Artikel 37 Absatz 4 MWSTG bzw. Artikel 98 Absatz 2 MWSTV abgelaufen ist.
2.2. Änderung der Umsatz- und Steuerzahllastlimiten für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode
3. Weitere Informationen zur Steuersatzerhöhung
Detaillierte Informationen zur Steuersatzerhöhung finden Sie in der MWST-Info 19 «Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024».
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Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
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