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Digitale Bedrohungen

Phishing per E-Mail

Aktualisiert am 2. Apr. 2026

Derzeit sind Phishing-E-Mails im Namen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Umlauf. Diese geben vor, eine offizielle Mitteilung zu einer Rückerstattung zu enthalten. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails. Weitere Massnahmen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Cybersicherheit.

Fremdwährungskurse ESTV

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV sowie alle kantonalen Steuerverwaltungen veranlagen die Steuern in Schweizer Franken. Entgelt, Gehalt, Einkommen etc., das in einer fremden Währung beim Steuerpflichtigen einging, muss daher in Schweizer Franken umgerechnet werden. Hierzu werden die einzelnen Fremdwährungskurse von der ESTV zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fremdwährungskurse je nach Steuer.

Mehrwertsteuer

Für die Umrechnung der Entgelte in ausländischer Währung kann wahlweise der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV publizierte Monatsmittelkurs oder der Devisen-Tageskurs (Verkauf) angewendet werden. Steuerpflichtige Personen, die Teil eines Konzerns sind, können für die Umrechnung ihren internen Konzernumrechnungskurs verwenden.

Direkte Bundessteuer

Kurslisten

In diesen Listen befinden sich die täglichen Devisenkurse, bei welchen es sich um Closing Spot Rates (Kurse vom jeweiligen Tag) handelt. Auch die Jahresmittelkurse, sowie Devisen- und Banknotenkurse vom 31. Dezember werden auf diese Weise publiziert. Diese Kurse werden, u.a. für die Umrechnung der steuerrelevanten Erträge und Vermögen in CHF, zur Verfügung gestellt.

Denominierung

Wehrpflichtersatzabgabe