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Sicherheitswarnung

Achtung – Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 6. Juli 2026

Es wurden E-Mails identifiziert, die angeblich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) stammen und folgende Adressen aufweisen (Liste nicht abschliessend): @federaltaxadministration.com; @ftaswiss.live. Diese Adressen stehen in keinem Zusammenhang mit der ESTV und stellen einen Betrugsversuch (Phishing) dar. Zur Erinnerung: Offizielle E-Mails der Schweizer Bundesbehörden werden von Adressen versendet, die auf @admin.ch (oder eine Subdomain von xxx.admin.ch) enden. Klicken Sie auf keinen Link, öffnen Sie keine Anhänge und geben Sie keine persönlichen, finanziellen oder steuerlichen Informationen weiter. Melden Sie die Nachricht gemäß den geltenden Verfahren und löschen Sie sie.

Gemeinsame Besteuerung

Am 27. März 2024 ist die Volksinitiative der Mitte-Partei mit dem Titel «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» eingereicht worden. Sie fordert, dass Ehepaare gemeinsam besteuert und gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.

Am 7. März 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» verabschiedet. Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.1

1 BBl 2025 1093 - Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» (Entwurf) | Fedlex

Die Initiative verlangt ausdrücklich, dass bei der direkten Bundessteuer:

  • die Einkommen der Eheleute zusammengerechnet werden und
  • das Gesetz sicherstellt, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.

Wird die Volksinitiative angenommen, muss das angepasste Gesetz spätestens drei Jahre nach Annahme durch Volk und Stände in Kraft treten. Andernfalls muss der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin auf dem Verordnungsweg eine alternative Steuerberechnung für Ehepaare einführen. Dabei ist er an den Tarif und die Abzüge gebunden, wie sie das Gesetz heute für unverheiratete Personen vorsieht.

Konkret würde dann:

  • zuerst die Steuer gemäss der heutigen gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren berechnet;
  • anschliessend die Steuer gemäss der individuellen Veranlagung wie bei unverheirateten Personen berechnet;
  • schliesslich dem Ehepaar der tiefere der beiden Steuerbeträge in Rechnung gestellt.

Stand der Arbeiten

Der Nationalrat und der Ständerat folgen dem Bundesrat und beantragen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung Steuerpolitik
Eigerstrasse 65
3003 Bern