Jahresmittelkurse
zur Umrechnung der in ausländischer Währung erzielten Einkünfte gemäss Artikel 20 WPEV für die Veranlagung der Ersatzabgabe.
Kontakt
Für Fragen zu ausstehenden Wehrpflichtersatzabgaben ist der Wohnkanton zuständig. Den Kontakt finden Sie hier: Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe.
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Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Wehrpflichtersatzabgabe WPE
Eigerstrasse 65
3003 Bern