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Sicherheitswarnung

Phishing-Versuch im Namen der ESTV

Aktualisiert am 21. Mai 2026

Derzeit kursiert eine betrügerische Nachricht, die vorgibt, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen, und eine angebliche Steuerrückerstattung in Höhe von 287 CHF ankündigt.Bei dieser E-Mail handelt es sich um einen Phishing-Versuch, der darauf abzielt, Sie dazu zu verleiten, Ihre Bankdaten auf einer gefälschten Regierungswebsite einzugeben. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails.

Abteilung Recht DVS

Die Abteilung Recht (DVS-RE) ist verantwortlich:  

  • für die einheitliche Behandlung (insb. im Bereich von Rechtsmittelverfahren) des DBG, des StHG sowie der MindStV;
  • für die Behandlung von Einsprachen gegen formelle Entscheide betreffend die Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, AIA und Country-by-Country-Reporting;
  • für die Erarbeitung von Stellungnahmen, Vernehmlassungen und Beschwerden an Steuerjustizbehörden;
  • für Auskünfte zu Rechtsfragen, insbesondere in den Bereichen DBG, StHG, MindStV, VStG, StG, Abgeltungssteuerabkommen, AIA, Country-by-Country-Reporting sowie internationalem Informationsaustausch gemäss GloBE-Mustervorschriften;
  • für die Behandlung von steuerrelevanten Fragen betreffend Vorsorge und Versicherungen, die Genehmigung von Säule 3a-Produkten und die Prüfung von Produkten der Säule 3b;
  • für die Behandlung von Fragen des Steuergeheimnisses und des Öffentlichkeitsgesetzes;
  • für die Beantwortung von Anfragen betreffend Privilegien und lmmunitäten der internationalen Organisationen und deren Personal;
  • für die Ausarbeitung von Verfügungen nach Artikel 108 DBG sowie den Artikeln 5 und 16 MindStV;
  • für die Erarbeitung von Stellungnahmen im Zusammenhang mit Ämterkonsultations- und Mitberichtsverfahren;
  • für die juristische Unterstützung in den Bereichen Personalwesen, Beschaffung und Datenschutz;
  • sorgt für die einheitliche und korrekte Anwendung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sowie des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden insbesondere im Rahmen von Rechtsmittelverfahren vor kantonalen Steuerjustizbehörden und dem Bundesgericht;
  • behandelt die gegen förmliche Entscheide eingereichten Einsprachen in den Bereichen der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben und begleitet entsprechende Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesgericht und
  • erteilt rechtliche Auskünfte.

Team 1 (Zonen 1 - 4)

Bern (deutsch), Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg (deutsch), Glarus, Graubünden (deutsch), Schwyz, Solothurn, Sankt Gallen, Thurgau, Uri, Wallis (deutsch), Fürstentum Liechtenstein

Team 2 (Zonen 5 - 8)

Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Zug, Zürich

Team 3 (Zonen 9 - 12)

Bern (französisch), Freiburg (französisch), Genf, Graubünden (italienisch), Jura, Neuenburg, Tessin, Waadt, Wallis (französisch)

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.