Elektronische Plattformen
Personen, die den Verkauf von Gegenständen über elektronische Plattformen (oder eine sonstige elektronische Schnittstelle) sollen in die Erhebung der Mehrwertsteuer einbezogen werden.
Informationen dazu finden Sie unter Versandhandel und Plattformbesteuerung und in der MWST-Branchen-Info 27 Elektronische Plattformen.
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Eidg. Steuerverwaltung ESTV
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