Zum Hauptinhalt springen

Subventionen

Ab dem 1. Januar 2025 ist für die Mehrwertsteuer entscheidend, ob das Gemeinwesen den Geldfluss ausdrücklich als Subvention bezeichnet.

Das revidierte Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und beinhaltet eine neue Regelung zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von Subventionen (Art. 18 Abs. 3 MWSTG):

«Bezeichnet ein Gemeinwesen von ihm ausgerichtete Mittel gegenüber dem Empfänger oder der Empfängerin ausdrücklich als Subvention oder als anderen öffentlich-rechtlichen Beitrag, so gelten diese Mittel als Subvention oder anderer öffentlich-rechtlicher Beitrag im Sinne von Absatz 2 Buchstabe a.»

Dies erleichtert die Abgrenzung zwischen nicht steuerbaren Subventionen und steuerbaren Entgelten bei der Mehrwertsteuer.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der MWST-Info 05 Subventionen und Spenden.

Kontakt

Kontaktformular

Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung MWST

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Erhebung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern