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Sicherheitswarnung

Phishing-Versuch im Namen der ESTV

Aktualisiert am 21. Mai 2026

Derzeit kursiert eine betrügerische Nachricht, die vorgibt, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen, und eine angebliche Steuerrückerstattung in Höhe von 287 CHF ankündigt.Bei dieser E-Mail handelt es sich um einen Phishing-Versuch, der darauf abzielt, Sie dazu zu verleiten, Ihre Bankdaten auf einer gefälschten Regierungswebsite einzugeben. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails.

MWST-Unternehmensbescheinigung anfordern

Die MWST-Unternehmensbescheinigung wird im Ausland als Nachweis im Vergütungsverfahren für die Rückforderung ausländischer Mehrwertsteuer sowie als Bestätigung der Eintragung als mehrwertsteuerpflichtige Person benötigt.

Sie können die Bescheinigung schnell und einfach über das ESTV-Portal anfordern:

MWST-Bescheinigungen

MWST-Bescheinigungen online anfordern

Hinweis: Sie benötigen dazu keine Vollmacht für ein Unternehmen.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung bestätigt den aktuellen Stand des Mehrwertsteuerregistereintrags. In den vergangenen Jahren vorgenommene Änderungen am Zweck, am Namen oder an der Geschäftssitzadresse können dem Handelsregister (www.zefix.ch) oder dem UID-Register (www.uid.admin.ch) entnommen werden.

Hinweis: Allenfalls muss dem Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Ausland zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister beigelegt werden.

MWST-Unternehmensbescheinigungen werden für das aktuelle Bestätigungsjahr und maximal 5 Jahre zurückliegend ausgestellt.

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Spezifische Anfragen

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern