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Sicherheitswarnung

Achtung – Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 6. Juli 2026

Es wurden E-Mails identifiziert, die angeblich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) stammen und folgende Adressen aufweisen (Liste nicht abschliessend): @federaltaxadministration.com; @ftaswiss.live. Diese Adressen stehen in keinem Zusammenhang mit der ESTV und stellen einen Betrugsversuch (Phishing) dar. Zur Erinnerung: Offizielle E-Mails der Schweizer Bundesbehörden werden von Adressen versendet, die auf @admin.ch (oder eine Subdomain von xxx.admin.ch) enden. Klicken Sie auf keinen Link, öffnen Sie keine Anhänge und geben Sie keine persönlichen, finanziellen oder steuerlichen Informationen weiter. Melden Sie die Nachricht gemäß den geltenden Verfahren und löschen Sie sie.

MWST-Unternehmensbescheinigung anfordern

Die MWST-Unternehmensbescheinigung wird im Ausland als Nachweis im Vergütungsverfahren für die Rückforderung ausländischer Mehrwertsteuer sowie als Bestätigung der Eintragung als mehrwertsteuerpflichtige Person benötigt.

Sie können die Bescheinigung schnell und einfach über das ESTV-Portal anfordern:

MWST-Bescheinigungen

MWST-Bescheinigungen online anfordern

Hinweis: Sie benötigen dazu keine Vollmacht für ein Unternehmen.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung bestätigt den aktuellen Stand des Mehrwertsteuerregistereintrags. In den vergangenen Jahren vorgenommene Änderungen am Zweck, am Namen oder an der Geschäftssitzadresse können dem Handelsregister (www.zefix.ch) oder dem UID-Register (www.uid.admin.ch) entnommen werden.

Hinweis: Allenfalls muss dem Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Ausland zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister beigelegt werden.

MWST-Unternehmensbescheinigungen werden für das aktuelle Bestätigungsjahr und maximal 5 Jahre zurückliegend ausgestellt.

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Spezifische Anfragen

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern