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Sicherheitswarnung

Achtung – Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 6. Juli 2026

Es wurden E-Mails identifiziert, die angeblich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) stammen und folgende Adressen aufweisen (Liste nicht abschliessend): @federaltaxadministration.com; @ftaswiss.live. Diese Adressen stehen in keinem Zusammenhang mit der ESTV und stellen einen Betrugsversuch (Phishing) dar. Zur Erinnerung: Offizielle E-Mails der Schweizer Bundesbehörden werden von Adressen versendet, die auf @admin.ch (oder eine Subdomain von xxx.admin.ch) enden. Klicken Sie auf keinen Link, öffnen Sie keine Anhänge und geben Sie keine persönlichen, finanziellen oder steuerlichen Informationen weiter. Melden Sie die Nachricht gemäß den geltenden Verfahren und löschen Sie sie.

MedienmitteilungVeröffentlicht am 13. Februar 2026

Schweiz-Italien: Dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice sind in Kraft

Bern, 13.02.2026 — Das Änderungsprotokoll, das die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger dauerhaft regelt, ist am 9. Februar 2026 nach dem Abschluss der Genehmigungsverfahren in der Schweiz und Italien in Kraft getreten.

Das Änderungsprotokoll ist seit dem 1. Januar 2024 anwendbar und löst eine entsprechende Verständigungsvereinbarung ab. Seit diesem Datum haben Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Möglichkeit, bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten, ohne dass sich etwas an den geltenden Besteuerungsregeln oder am Status von Grenzgängerinnen und Grenzgängern ändert.

Beilage

Änderungsprotokoll