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Sicherheitswarnung

Achtung ─ Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 22. Sept. 2026

Derzeit werden mehrere betrügerische E-Mails versendet, die vorgeben, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die offiziellen E-Mail-Adressen der Eidgenössischen Steuerverwaltung immer auf @admin.ch oder auf eine Subdomain von @***.admin.ch enden. Zu den identifizierten betrügerischen Adressen gehören insbesondere Adressen mit @miumg.edu.gt sowie *kundenportal@hilfe-kundendienst.ch. Diese Liste ist jedoch nicht vollständig. Bitte ignorieren Sie diese Nachrichten, klicken Sie nicht auf eventuelle Links und öffnen Sie keine Anhänge. Vielen Dank für Ihre Wachsamkeit.

MedienmitteilungVeröffentlicht am 13. Februar 2026

Schweiz-Italien: Dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice sind in Kraft

Bern, 13.02.2026 — Das Änderungsprotokoll, das die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger dauerhaft regelt, ist am 9. Februar 2026 nach dem Abschluss der Genehmigungsverfahren in der Schweiz und Italien in Kraft getreten.

Das Änderungsprotokoll ist seit dem 1. Januar 2024 anwendbar und löst eine entsprechende Verständigungsvereinbarung ab. Seit diesem Datum haben Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Möglichkeit, bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten, ohne dass sich etwas an den geltenden Besteuerungsregeln oder am Status von Grenzgängerinnen und Grenzgängern ändert.

Beilage

Änderungsprotokoll