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Sicherheitswarnung

Phishing-Versuch im Namen der ESTV

Aktualisiert am 21. Mai 2026

Derzeit kursiert eine betrügerische Nachricht, die vorgibt, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen, und eine angebliche Steuerrückerstattung in Höhe von 287 CHF ankündigt.Bei dieser E-Mail handelt es sich um einen Phishing-Versuch, der darauf abzielt, Sie dazu zu verleiten, Ihre Bankdaten auf einer gefälschten Regierungswebsite einzugeben. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails.

MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. April 2026

Verlängerung der Ausnahmebestimmungen für Too-big-to-fail-Instrumente bei der Verrechnungssteuer bis Ende 2031

Bern, 30.04.2026 — Die Ausnahmebestimmungen für Too-big-to-fail-Instrumente (TBTF-Instrumente) bei der Verrechnungssteuer werden erneut befristet verlängert.

Die Verlängerung stellt sicher, dass die Banken weiterhin zu wettbewerbsfähigen Bedingungen TBTF-Instrumente aus der Schweiz emittieren können. Dies trägt zur Finanzstabilität bei. Die Ausnahmebestimmungen sind jedoch bis 31. Dezember 2031 befristet, damit der Gesetzgeber im Rahmen der gesetzlichen Vorlage des Bundesrates zur Bankenstabilität eine abschliessende Beurteilung der verrechnungssteuerlichen Behandlung der TBTF-Instrumente vornehmen kann. Der Bundesrat wird sich dabei für die Festlegung von unbefristeten Ausnahmebestimmungen einsetzen.

Seit dem 1. Januar 2013 sind im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer zeitlich befristete Ausnahmebestimmungen für Zinsen aus TBTF-Instrumenten (wie z.B. Bail-in- oder Write-off-Bonds) aufgeführt. Sie wurden zweimal verlängert, letztmals bis 31. Dezember 2026.

Das Parlament hat am 19. Dezember 2025 der Verlängerung der Ausnahmebestimmungen zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 17. April 2026 ungenutzt verstrichen und die Verlängerung der Ausnahmebestimmungen tritt somit per 1. Januar 2027 in Kraft.