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Sicherheitswarnung

Achtung ─ Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 22. Sept. 2026

Derzeit werden mehrere betrügerische E-Mails von Adressen versendet, die auf @miumg.edu.gt enden, wobei sich die Absender als Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ausgeben. Wir weisen darauf hin, dass die offiziellen E-Mail-Adressen der Bundesverwaltung immer auf @admin.ch oder auf eine Subdomain von @***.admin.ch enden. Bitte ignorieren Sie diese Nachrichten, klicken Sie nicht auf allfällige Links und öffnen Sie keine Anhänge. Vielen Dank für Ihre Wachsamkeit.

FremdmitteilungVeröffentlicht am 22. September 2026

Keine Änderung der Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern, -abgaben und -sanktionen für 2027

Bern, 22.09.2026 — Für das Kalenderjahr 2027 bleiben die Zinssätze unverändert:
·         Der Verzugszins und der Vergütungszins auf Rückerstattungen betragen weiterhin 4.00%.
·         Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer bleibt bei 0.00%.

Da sich für 2027 keine Änderung ergibt, ist keine Anpassung der Verordnung des EFD über die Verzugs- und Vergütungszinssätze auf Abgaben, Steuern und Sanktionen (SR 631.014) erforderlich.

Die Zinssätze betreffen Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, Steuer auf gebrannten Wassern, Zoll, Stempelabgaben, leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, CO2-Abgabe, Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, Ergänzungssteuer zum Zweck der Mindestbesteuerung grosser multinationaler Unternehmensgruppen und Sanktionen nach der CO2-Gesetzgebung.