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Veröffentlicht am 19. Juni 2015

Kinderdrittbetreuungskosten und steuerliche Abzugsfähigkeit

Bern, 19.6.2015 - Im Rahmen der Fachkräfteinitiative hat die Eidgenössische Steuerverwaltung die Inanspruchnahme des Kinderdrittbetreuungsabzugs in den Kantonen Aargau und Bern analysiert. Un-tersucht hat sie auch die finanziellen Auswirkungen einer Reform des Abzugs für die betroffenen El-tern und die öffentliche Hand.