Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten soll auf Bundes- und Kantonsebene erhöht werden
Bern, 30.9.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende April 2017 eine Vernehmlassungsvorlage zur steuerlichen Behandlung der Kinderdrittbetreuungskosten auszuarbeiten. Vorgesehen ist, dass Eltern die Kosten für die ausserfamiliäre Betreuung ihrer Kinder auf Bundesebene bis maximal 25‘000 Franken pro Kind von den Steuern abziehen können. Bei den kantonalen Steuern sollen mindestens 10‘000 Franken abzugsfähig sein.