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Sicherheitswarnung

Phishing-Versuch im Namen der ESTV

Aktualisiert am 21. Mai 2026

Derzeit kursiert eine betrügerische Nachricht, die vorgibt, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen, und eine angebliche Steuerrückerstattung in Höhe von 287 CHF ankündigt.Bei dieser E-Mail handelt es sich um einen Phishing-Versuch, der darauf abzielt, Sie dazu zu verleiten, Ihre Bankdaten auf einer gefälschten Regierungswebsite einzugeben. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails.

Veröffentlicht am 5. April 2017

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu höheren Abzügen für Kinderdrittbetreuungskosten

Bern, 5.4.2017 - Kinderdrittbetreuungskosten sollen steuerlich stärker absetzbar sein. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. April 2017 beschlossen. Bei der direkten Bundessteuer sollen bis zu 25‘000 Franken abzugsfähig sein. Der Bundesrat will die Kantone zudem verpflichten, mindestens einen Abzug von 10‘000 Franken zu gewähren. Der Vorschlag des Bundesrates geht nun in die Vernehmlassung.