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Sicherheitswarnung

Achtung – Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 6. Juli 2026

Es wurden E-Mails identifiziert, die angeblich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) stammen und folgende Adressen aufweisen (Liste nicht abschliessend): @federaltaxadministration.com; @ftaswiss.live. Diese Adressen stehen in keinem Zusammenhang mit der ESTV und stellen einen Betrugsversuch (Phishing) dar. Zur Erinnerung: Offizielle E-Mails der Schweizer Bundesbehörden werden von Adressen versendet, die auf @admin.ch (oder eine Subdomain von xxx.admin.ch) enden. Klicken Sie auf keinen Link, öffnen Sie keine Anhänge und geben Sie keine persönlichen, finanziellen oder steuerlichen Informationen weiter. Melden Sie die Nachricht gemäß den geltenden Verfahren und löschen Sie sie.

Veröffentlicht am 5. April 2017

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu höheren Abzügen für Kinderdrittbetreuungskosten

Bern, 5.4.2017 - Kinderdrittbetreuungskosten sollen steuerlich stärker absetzbar sein. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. April 2017 beschlossen. Bei der direkten Bundessteuer sollen bis zu 25‘000 Franken abzugsfähig sein. Der Bundesrat will die Kantone zudem verpflichten, mindestens einen Abzug von 10‘000 Franken zu gewähren. Der Vorschlag des Bundesrates geht nun in die Vernehmlassung.