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Veröffentlicht am 5. April 2017

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu höheren Abzügen für Kinderdrittbetreuungskosten

Bern, 5.4.2017 - Kinderdrittbetreuungskosten sollen steuerlich stärker absetzbar sein. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. April 2017 beschlossen. Bei der direkten Bundessteuer sollen bis zu 25‘000 Franken abzugsfähig sein. Der Bundesrat will die Kantone zudem verpflichten, mindestens einen Abzug von 10‘000 Franken zu gewähren. Der Vorschlag des Bundesrates geht nun in die Vernehmlassung.