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Veröffentlicht am 8. November 2018

Heiratsstrafe: Externer Gutachter empfiehlt breitere Datenbasis für die ESTV

Bern, 8.11.2018 - Die statistischen Grundlagen zur direkten Bundessteuer, auf welche die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zurückgreifen kann, sind unzureichend. Deshalb bleibt insbesondere die Schätzung der Zahl der von der Heiratsstrafe Betroffenen mit Unsicherheiten behaftet. Zu diesem Schluss gelangt ein vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegebenes externes Gutachten, über dessen Ergebnisse der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 informiert wurde.