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Pauschalsteuersätze ab 1. Januar 2024

Aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Januar 2024 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten (SR 641.202.62) angepasst. Dies bewirkt auch eine Anpassung der Pauschalsteuersätze.

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Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
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3003 Bern