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Schweizerische Quellensteuer QST

Quellensteuertarife für Löhne und übrige Einkünfte ausländischer Arbeitnehmenden.

Die Quellensteuer wird in der Schweiz direkt vom Einkommen von folgenden Arbeitnehmenden abgezogen:

  • Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz, sofern Sie keine Niederlassungsbewilligung haben (Ausweis C) oder
  • Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (bspw. Grenzgängerinnen und Grenzgänger).

Arbeitgebende ziehen die Quellensteuer den betroffenen Arbeitnehmenden vom Lohn ab und überweisen diese der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung. Hier finden Sie alles zur Quellensteuer.

Quellensteuertarife für Löhne

Die kantonalen Quellensteuertarife (TXT / ZIP-Format) dienen ausschliesslich den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Software-Lieferantinnen und -Lieferanten, usw.

Quellensteuertarife für übrige Einkünfte

Die kantonalen Quellensteuertarife (TXT / ZIP-Format) dienen insbesondere den Versicherungen sowie Vorsorgeeinrichtungen, Software-Lieferantinnen und -Lieferanten, usw.

Quellensteuer – Links zu den kantonalen Behörden

Sie finden hier die Organisationsübersicht und die Links zu den einzelnen kantonalen Steuerverwaltungen im Bereich der Quellensteuer.

Häufige Anliegen

Fragen und Antworten zur Quellensteuer

News

19. März 2026

Bescheinigung des Arbeitgebers für in Frankreich ansässige Arbeitnehmer

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die Bescheinigung des Arbeitgebers für in Frankreich ansässige Arbeitnehmer gemäss Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz/Frankreich, die Artikel 17 und Artikel 28ter des Abkommens unterliegen samt dazugehörigen Erläuterungen publiziert. Die Bescheinigung ist für die Übermittlung an die kantonale Steuerbehörde zwecks automatischen Informationsaustausch für die Daten an Frankreich bestimmt. Diese Bescheinigung ist von allen Schuldnern der steuerbaren Leistung, insbesondere Arbeitgeber und Versicherungen, einzureichen, und zwar jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres für die vorangegangene Steuerperiode. Die erstmalige Einreichung erfolgt Anfang 2027 für die Steuerperiode 2026.

4. März 2026

Quellensteuertarife 2026

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die Quellensteuertarife für das Jahr 2026 publiziert:Löhne: Der Kanton AG hat die Tarifdatei korrigiert (Die Beitragsgrenze bei den Tarifcodes L, M, N und Q sowohl mit und ohne Kirchensteuern, mit 0 Kindern, wurde von CHF 1 000 000 auf CHF 99 999 angepasst).

22. Januar 2026

Rundschreiben Nr. 217 «Merkblätter für die Quellenbesteuerung und Übersichten über die Doppelbesteuerungsabkommen (Stand 1.1.2026)»

Das Rundschreiben Nr. 217 (Stand 1.1.2026) erläutert die Anpassungen aufgrund eines neu abgeschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Jordanien. Zudem liegt gemäss den statistischen Auswertungen des BFS der Medianwert neu bei CHF 5'875 pro Monat.

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Spezifische Anfragen

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern