Schweizerische Quellensteuer QST
Quellensteuertarife für Löhne und übrige Einkünfte ausländischer Arbeitnehmenden.
Die Quellensteuer wird in der Schweiz direkt vom Einkommen von folgenden Arbeitnehmenden abgezogen:
- Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz, sofern Sie keine Niederlassungsbewilligung haben (Ausweis C) oder
- Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (bspw. Grenzgängerinnen und Grenzgänger).
Arbeitgebende ziehen die Quellensteuer den betroffenen Arbeitnehmenden vom Lohn ab und überweisen diese der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung. Hier finden Sie alles zur Quellensteuer.
Quellensteuertarife für Löhne
Die kantonalen Quellensteuertarife (TXT / ZIP-Format) dienen ausschliesslich den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Software-Lieferantinnen und -Lieferanten, usw.
Quellensteuertarife für übrige Einkünfte
Die kantonalen Quellensteuertarife (TXT / ZIP-Format) dienen insbesondere den Versicherungen sowie Vorsorgeeinrichtungen, Software-Lieferantinnen und -Lieferanten, usw.
Quellensteuer – Links zu den kantonalen Behörden
Sie finden hier die Organisationsübersicht und die Links zu den einzelnen kantonalen Steuerverwaltungen im Bereich der Quellensteuer.
Häufige Anliegen
Fragen und Antworten zur Quellensteuer
News
Rundschreiben Nr. 217 «Merkblätter für die Quellenbesteuerung und Übersichten über die Doppelbesteuerungsabkommen (Stand 1.1.2026)»
Das Rundschreiben Nr. 217 (Stand 1.1.2026) erläutert die Anpassungen aufgrund eines neu abgeschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Jordanien. Zudem liegt gemäss den statistischen Auswertungen des BFS der Medianwert neu bei CHF 5'875 pro Monat.
Quellensteuertarife 2026
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die Quellensteuertarife für das Jahr 2026 publiziert:Der Kanton Schwyz SZ hat die Tarifdatei korrigiert - nur der Tarif Q wurde angepasst. Die gesamte Schweiz ist aktualisiert.
BFS-Gemeindeliste 2026
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat für die Quellensteuer die «BFS-Gemeindeliste 2026 zur Zuordnung der korrekten Gemeindenummer zur korrekten Postleitzahl» für den Import in Lohnbuchhaltungssysteme (ERP-Systeme) publiziert.
Kontakt
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Abteilung Aufsicht Kantone
Eigerstrasse 65
3003 Bern