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Sicherheitswarnung

Achtung ─ Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 22. Sept. 2026

Derzeit werden mehrere betrügerische E-Mails versendet, die vorgeben, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die offiziellen E-Mail-Adressen der Eidgenössischen Steuerverwaltung immer auf @admin.ch oder auf eine Subdomain von @***.admin.ch enden. Zu den identifizierten betrügerischen Adressen gehören insbesondere Adressen mit @miumg.edu.gt sowie *kundenportal@hilfe-kundendienst.ch. Diese Liste ist jedoch nicht vollständig. Bitte ignorieren Sie diese Nachrichten, klicken Sie nicht auf eventuelle Links und öffnen Sie keine Anhänge. Vielen Dank für Ihre Wachsamkeit.

Saudi-Arabien

Hier finden Sie das von der Schweiz mit Saudi-Arabien abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.

I. Abkommen des Bundes

1. Doppelbesteuerungsabkommen

SR 0.672.914.91 / AS 2021 193
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerhinterziehung vom 18. Februar 2018

In Kraft getreten: 1. April 2021

2. Notenaustausch betr. die Besteuerung von Luftfahrtunternehmen

SR 0.672.914.95 / AS 2001 2193
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreichs von Saudi-Arabien über die gegenseitige Befreiung von Steuern auf dem Gebiet der internationalen Luftfahrt vom 20. Februar 1999

In Kraft getreten: 27. September 2000

II. Botschaft und Bundesbeschluss

BBl 2018 5273
Botschaft zur Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien vom 15. August 2018

AS 2021 192
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien vom 25. September 2020

In Kraft getreten durch Notenaustausch: 1.April 2021

III. Formulare

Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland

Formular 60 - Land ohne eigenes Formular

Kontakt

für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens

dba(at)sif.admin.ch

+41 58 462 71 29

Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern

für Fragen zur Rückerstattung und ausländischen Quellensteuer

Bei Fragen kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern