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Sicherheitswarnung

Achtung – Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 6. Juli 2026

Es wurden E-Mails identifiziert, die angeblich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) stammen und folgende Adressen aufweisen (Liste nicht abschliessend): @federaltaxadministration.com; @ftaswiss.live. Diese Adressen stehen in keinem Zusammenhang mit der ESTV und stellen einen Betrugsversuch (Phishing) dar. Zur Erinnerung: Offizielle E-Mails der Schweizer Bundesbehörden werden von Adressen versendet, die auf @admin.ch (oder eine Subdomain von xxx.admin.ch) enden. Klicken Sie auf keinen Link, öffnen Sie keine Anhänge und geben Sie keine persönlichen, finanziellen oder steuerlichen Informationen weiter. Melden Sie die Nachricht gemäß den geltenden Verfahren und löschen Sie sie.

Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz/Sitz im Ausland

Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland können in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden.

Steuerpflicht

Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland können in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn sie

  • bei einer Teilnahme an einem inländischen Sportanlass ein Preisgeld gewinnen oder ein Antrittsgeld erhalten und zugleich
  • weltweit einen Umsatz von mindestens 100 000 Franken pro Jahr erzielen. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sportvereine liegt die massgebende Grenze bei 250 000 Franken.

Sportlerinnen, Sportler und Sportteams

Das Informationsblatt für Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland zur Mehrwertsteuer in der Schweiz informiert über deren Rechte und Pflichten im Bereich der Mehrwertsteuer.

Das Meldeformular über die Abrechnung der Mehrwertsteuer von Sportlern, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland finden Sie auf der Seite «MWST Formulare».

Veranstalter von Sportanlässen im Inland

Das Informationsblatt für Veranstalter internationaler Sportanlässe im Inland informiert die Veranstalter über das Verfahren der vereinfachten Steuerentrichtung im Bereich der Mehrwertsteuer.

Verfahren der vereinfachten Steuerentrichtung

Sportler Entscheidbaum

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Spezifische Anfragen

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern