Strafsachen und Untersuchungen ASU (2012-2020)
Die Abteilung Strafsachen und Untersuchungen (ASU) führt Strafverfahren durch, welche sich nach den Regeln des Verwaltungsstrafrechts richten. Die Abteilung wirkt auch bei der Gesetzgebung im Bereich des Steuerstrafrechts mit. Die ASU trägt damit dazu bei, den Steueranspruch der Allgemeinheit sicherzustellen, rechtswidriges Verhalten zu bestrafen und die Steuerrechtsordnung zu schützen.
Im Bereich der direkten Bundessteuer wird die ASU bei schweren Steuerwiderhandlungen aktiv. Diese Ermittlungsverfahren führt sie in Zusammenarbeit mit den kantonalen Steuerverwaltungen. In Bezug auf die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben ahndet die ASU Steuergefährdung, Steuerhinterziehung und Abgabebetrug.
Informationen über Steuerstrafverfahren der Jahre 2012 bis 2020
Direkte Bundessteuer
Strafuntersuchungen nach Art. 190 DBG
Hinterziehungsverfahren nach Art. 175 DBG
Verrechnungssteuer und Stempelabgaben
Internationales
Straflose Selbstanzeigen
Am 1. Januar 2010 trat das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der „straflosen Selbstanzeige" in Kraft. Dadurch können sich Steuerhinterzieher bezüglich der direkten Bundessteuer und der Kantons- und Gemeindesteuern einmal in ihrem Leben selbst anzeigen, ohne für die Hinterziehungen bestraft zu werden. Sie werden ausschliesslich nachbesteuert. Die Verfahren werden durch die kantonalen Steuerverwaltungen geführt.
Damit schweizweit sichergestellt werden kann, dass dieselbe Person nicht mehrfach von der straflosen Selbstanzeige Gebrauch macht, melden die kantonalen Steuerverwaltungen der ESTV die beendeten Verfahren (Nachsteuerverfügung). Da die Höhe der Nachsteuern für diesen Zweck nicht relevant ist, haben die Kantone gegenüber der ESTV diesbezüglich keine Meldepflicht.
Weiterführende Informationen
Glossar geltendes Steuerstrafrecht
Kontakt
E-Mail: asu.dvs(at)estv.admin.ch
Tel: +41 58 463 01 81