Zum Hauptinhalt springen

Welche Unterlagen für die MWST-Kontrolle sind bereitzustellen?

Die Steuerexpertin oder der Steuerexperte MWST wird Ihnen die bereit zu stellenden Unterlagen für die MWST-Kontrolle anlässlich der telefonischen Anmeldung bekannt geben.

Es sind dies insbesondere:

  • Bilanzen und Erfolgsrechnungen detailliert (z. B. EDV-Auswertung);
  • Revisionsstellenberichte (falls vorhanden);
  • Buchhaltungen (Haupt- und Hilfsbuchhaltungen) und Kontenblätter der Finanzbuchhaltung mit MWST-Code;
  • Unterlagen für die Erstellung der MWST-Abrechnungen «MWST-Ordner», inklusive Berechnung allfälliger Privatanteile Fahrzeuge;
  • Umsatzabstimmung pro Jahr, ausgehend von den Salden der massgebenden Ertrags-Konten unter Berücksichtigung von Abgrenzungsposten und allfälligen Sonderposten gegenüber der Ziffer 200 der Abrechnungsformulare (Art. 128 Abs. 2 MWSTV);
  • Vorsteuerabstimmung pro Jahr, verbuchte Vorsteuer gemäss Vorsteuerkonten der Finanzbuchhaltung gegenüber der Deklaration in den Abrechnungsformularen;
  • Steuererklärung der direkten Steuern inklusive definitive Veranlagungsverfügungen;
  • Leasingverträge;
  • AHV-Lohnsummen-Deklaration, auf welcher die einzelnen Mitarbeitenden aufgeführt sind;
  • Grundbücher, Kassabelege, Inventare, Kopien von Kunden- oder Lieferantenrechnungen sowie Einfuhr- und Ausfuhrdokumente.

Für die Kontrollvorbereitung ist es oft sinnvoll, dass Buchhaltung und Jahresabschlüsse bereits vorgängig zur MWST-Kontrolle elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

Kontakt

Kontaktformular

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Externe Prüfung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern