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Sicherheitswarnung

Achtung – Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 6. Juli 2026

Es wurden E-Mails identifiziert, die angeblich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) stammen und folgende Adressen aufweisen (Liste nicht abschliessend): @federaltaxadministration.com; @ftaswiss.live. Diese Adressen stehen in keinem Zusammenhang mit der ESTV und stellen einen Betrugsversuch (Phishing) dar. Zur Erinnerung: Offizielle E-Mails der Schweizer Bundesbehörden werden von Adressen versendet, die auf @admin.ch (oder eine Subdomain von xxx.admin.ch) enden. Klicken Sie auf keinen Link, öffnen Sie keine Anhänge und geben Sie keine persönlichen, finanziellen oder steuerlichen Informationen weiter. Melden Sie die Nachricht gemäß den geltenden Verfahren und löschen Sie sie.

Unternehmensabgabegruppen Radio TV

Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen unter einheitlicher Leitung können sich zu einer Unternehmensabgabegruppe zusammenschliessen.

Unternehmensabgabe Radio TV und MWST-Gruppe

Unternehmen unter einheitlicher Leitung, können für die Deklaration der Mehrwertsteuer eine MWST-Gruppe bilden.

Zusammenschlüsse autonomer Dienststellen von Gemeinwesen

Mehrwertsteuerpflichtige autonome Dienststellen desselben eines Gemeinwesens können sich für die Entrichtung der Unternehmensabgabe zusammenschliessen.

Rückerstattung beantragen Unternehmensabgabe Radio TV

Einen Rückerstattungsantrag für die Unternehmensabgabe Radio TV stellen Sie im ESTV-Portal.

Eine Unternehmensabgabegruppe besteht aus mindestens 30 Unternehmen und ist an Stelle ihrer Mitglieder abgabepflichtig. Für die Abgabepflicht bzw. die Zuweisung der Tarifkategorie werden die Gesamtumsätze der einzelnen Gruppenmitglieder addiert. Betreffend Mithaftung, Bildung, Veränderungen im Bestand, Auflösung und Vertretung gelten die Bestimmungen für die Gruppenbesteuerung bei der Mehrwertsteuer. Der Zusammenschluss gilt jedoch nur für die Abgabepflicht bei der Unternehmensabgabe.

Unterschied zur MWST-Gruppe

Unternehmen unter einheitlicher Leitung, können für die Deklaration der Mehrwertsteuer eine MWST-Gruppe bilden (Art. 13 MWSTG).

Alle Unternehmen einer solchen MWST-Gruppe werden bei der Mehrwertsteuer als ein einziges Steuersubjekt betrachtet, und nur dieses Steuersubjekt ist abgabepflichtig bei der Unternehmensabgabe (Art. 70 Abs. 2 RTVG). Bei Anwendung der Gruppenbesteuerung ist der Gesamtumsatz der MWST-Gruppe für die Bestimmung des Tarifs bei der Unternehmensabgabe massgebend (Art. 70 Abs. 3 RTVG). Die einzelnen Unternehmen der MWST-Gruppe sind selber nicht abgabepflichtig. Gesuche zur Bildung einer MWST-Gruppe werden bis zum 31. Mai entgegengenommen. Voraussetzung ist, dass bis da kein Mitglied die MWST-Abrechnung eingereicht hat.

Wie beantragen Sie eine Unternehmensabgabegruppe für Radio und TV?

Eine Abgabegruppe beantragen Sie auf ESTV-Portal.

Der Antrag zur Bildung einer Abgabegruppe ist der ESTV bis spätestens 15 Tage nach Beginn eines Kalenderjahres einzureichen. Verspätete Mitteilungen werden erst im Folgejahr wirksam.

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Spezifische Fragen

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern