Unternehmensabgabegruppen Radio TV
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen unter einheitlicher Leitung können sich zu einer Unternehmensabgabegruppe zusammenschliessen.
Unternehmensabgabe Radio TV und MWST-Gruppe
Unternehmen unter einheitlicher Leitung, können für die Deklaration der Mehrwertsteuer eine MWST-Gruppe bilden.
Zusammenschlüsse autonomer Dienststellen von Gemeinwesen
Mehrwertsteuerpflichtige autonome Dienststellen desselben eines Gemeinwesens können sich für die Entrichtung der Unternehmensabgabe zusammenschliessen.
Rückerstattung beantragen Unternehmensabgabe Radio TV
Einen Rückerstattungsantrag für die Unternehmensabgabe Radio TV stellen Sie im ESTV-Portal.
Eine Unternehmensabgabegruppe besteht aus mindestens 30 Unternehmen und ist an Stelle ihrer Mitglieder abgabepflichtig. Für die Abgabepflicht bzw. die Zuweisung der Tarifkategorie werden die Gesamtumsätze der einzelnen Gruppenmitglieder addiert. Betreffend Mithaftung, Bildung, Veränderungen im Bestand, Auflösung und Vertretung gelten die Bestimmungen für die Gruppenbesteuerung bei der Mehrwertsteuer. Der Zusammenschluss gilt jedoch nur für die Abgabepflicht bei der Unternehmensabgabe.
Unterschied zur MWST-Gruppe
Unternehmen unter einheitlicher Leitung, können für die Deklaration der Mehrwertsteuer eine MWST-Gruppe bilden (Art. 13 MWSTG).
Alle Unternehmen einer solchen MWST-Gruppe werden bei der Mehrwertsteuer als ein einziges Steuersubjekt betrachtet, und nur dieses Steuersubjekt ist abgabepflichtig bei der Unternehmensabgabe (Art. 70 Abs. 2 RTVG). Bei Anwendung der Gruppenbesteuerung ist der Gesamtumsatz der MWST-Gruppe für die Bestimmung des Tarifs bei der Unternehmensabgabe massgebend (Art. 70 Abs. 3 RTVG). Die einzelnen Unternehmen der MWST-Gruppe sind selber nicht abgabepflichtig. Gesuche zur Bildung einer MWST-Gruppe werden bis zum 31. Mai entgegengenommen. Voraussetzung ist, dass bis da kein Mitglied die MWST-Abrechnung eingereicht hat.
Wie beantragen Sie eine Unternehmensabgabegruppe für Radio und TV?
Eine Abgabegruppe beantragen Sie auf ESTV-Portal.
Der Antrag zur Bildung einer Abgabegruppe ist der ESTV bis spätestens 15 Tage nach Beginn eines Kalenderjahres einzureichen. Verspätete Mitteilungen werden erst im Folgejahr wirksam.
Kontakt
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Spezifische Fragen
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern