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Digitale Bedrohungen

Phishing per E-Mail

Aktualisiert am 2. Apr. 2026

Derzeit sind Phishing-E-Mails im Namen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Umlauf. Diese geben vor, eine offizielle Mitteilung zu einer Rückerstattung zu enthalten. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails. Weitere Massnahmen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Cybersicherheit.

Vereinigte Arabische Emirate

Hier finden Sie das von der Schweiz mit den Vereinigten Arabischen Emiraten abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.

I. Abkommen des Bundes

1. Abkommen von 2011

SR 0.672.932.51 / AS 2012 6245
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (mit Prot.) vom 6. Oktober 2011 

In Kraft getreten: 21. Oktober 2012

2. Abkommen betr. die Besteuerung von Luftfahrtunternehmen

AS 1992 1767
Abkommen *) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Besteuerung von Unternehmen der internationalen Luftfahrt vom 8. Januar 1992

*) Das Abkommen betreffend Luftfahrt ist mit Wirkung auf den 1. Januar 2013 ausser Kraft gesetzt.

II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss

BBl 2011 9179
Botschaft zur Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten vom 23. November 2011

AS 2012 6243
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten vom 15. Juni 2012

In Kraft getreten durch Notenaustausch vom 21. Oktober 2012

III. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens

IV. Formulare

Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland

Formular 60 - Land ohne eigenes Formular

Kontakt

für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens

dba(at)sif.admin.ch

+41 58 462 71 29

Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern

für Fragen zur Rückerstattung und ausländischen Quellensteuer

Bei Fragen kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern