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Sicherheitswarnung

Achtung – Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 6. Juli 2026

Es wurden E-Mails identifiziert, die angeblich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) stammen und folgende Adressen aufweisen (Liste nicht abschliessend): @federaltaxadministration.com; @ftaswiss.live. Diese Adressen stehen in keinem Zusammenhang mit der ESTV und stellen einen Betrugsversuch (Phishing) dar. Zur Erinnerung: Offizielle E-Mails der Schweizer Bundesbehörden werden von Adressen versendet, die auf @admin.ch (oder eine Subdomain von xxx.admin.ch) enden. Klicken Sie auf keinen Link, öffnen Sie keine Anhänge und geben Sie keine persönlichen, finanziellen oder steuerlichen Informationen weiter. Melden Sie die Nachricht gemäß den geltenden Verfahren und löschen Sie sie.

Zugang zu amtlichen Dokumenten

Das Öffentlichkeitsprinzip fördert die Transparenz der Verwaltung und stärkt damit das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Institutionen. Deshalb kann jede Person Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen.

Der Zugang zu amtlichen Dokumenten kann jedoch zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch die Einsicht in amtliche Dokumente die freie Meinungs- und Willensbildung einer Behörde beeinträchtigt oder die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet werden könnte. Weitere Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip sind ferner vorgesehen, wenn Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse offenbart werden könnten.

Das Recht auf Zugang besteht nur für Dokumente, die ab dem 1. Juli 2006 von einer Behörde erstellt oder empfangen worden sind.

Wohin sind die Anfragen zu richten?

Grundsätzlich sind die Anfragen direkt an die Behörde zu richten, welche das entsprechende Dokument erstellt hat.

Die Anfragen können per Post, E-Mail, Fax oder Telefon gestellt werden. Sie müssen so formuliert sein, dass die zuständige Behörde die gewünschten Dokumente ermitteln kann. Zu diesem Zweck sollten möglichst viele Angaben über das Dokument gemacht werden (z. B. Datum, Titel, Referenznummer, Zeitraum, besonderes Ereignis, Sachbereich, erstellende oder empfangende Behörde, weitere betroffene Behörden).

Der Zugang zu amtlichen Dokumenten ist grundsätzlich kostenlos. Gestaltet sich die Bearbeitung des Gesuchs aber aufwändig, kann eine Gebühr erhoben werden.

Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung

Kontakt

Kontaktformular

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Kommunikation
Eigerstrasse 65
3003 Bern