Geschützter Bereich

Die Aufsicht des Bundes über die Erhebung der Ersatzabgabe wird unter Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartementes von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ausgeübt.

Veranlagung und Bezug sowie Rückerstattung der Wehrpflichtersatzabgabe erfolgen durch die kantonalen Behörden für die Wehrpflichtersatzabgabe.

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Letzte Änderung 03.01.2024

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Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Wehrpflichtersatzabgabe WPE
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