Zuständig zur Erhebung der Ersatzabgabe ist der Kanton, in dem der Ersatzpflichtige am Ende des Ersatzjahres militärisch oder zivildienstlich angemeldet ist oder wohnt.
Hier finden Sie die Kontakte der Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe:
Kontakt
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Wehrpflichtersatzabgabe WPE
Eigerstrasse 65
3003 Bern
Letzte Änderung 03.10.2024