Zuständig zur Erhebung der Ersatzabgabe ist der Kanton, in dem der Ersatzpflichtige am Ende des Ersatzjahres militärisch oder zivildienstlich angemeldet ist oder wohnt.
Hier finden Sie die Kontakte der Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe:
Zuständig zur Erhebung der Ersatzabgabe ist der Kanton, in dem der Ersatzpflichtige am Ende des Ersatzjahres militärisch oder zivildienstlich angemeldet ist oder wohnt.
Hier finden Sie die Kontakte der Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe:
Letzte Änderung 04.03.2022