Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen

Personen, welche an der Rekrutierung untauglich für den Militärdienst erklärt wurden und den «normalen» Militärdienst bei der Truppe leisten wollen, müssen ihre evtl. Beschwerde gegen den Untauglichkeitsentscheid direkt an den Militärärztlichen Dienst einreichen. Die entsprechende Adresse ist auf dem Rekrutierungsentscheid angegeben.

Militärdienst- und zivilschutzuntaugliche Bürger, welche lieber eine persönliche Militärdienstleistung absolvieren, als die Wehrpflichtersatzabgabe zu bezahlen, haben seit dem 1. Januar 2013 eine Möglichkeit dies zu tun. In der Folge gehen wir vertieft auf diesen neuen Militärdienst ein:

Das eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS bietet für militär- und schutzdienstuntaugliche Bürger, welche es vorziehen, anstelle der Bezahlung von Wehrpflichtersatz einen Dienst zu leisten, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Militärdienstes mit speziellen medizinischen Auflagen an. Diese Dienstleistung muss jedoch aus medizinischer Sicht möglich sein.

Voraussetzungen für den Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen

Der Bürger muss militärdienst- und schutzdienstuntauglich sein. Er muss der Ersatzabgabepflicht unterstehen. Keine Ersatzabgabe ist bei IV-Rentenbezug oder bei Integritätsschädigung über 40% zu leisten.

Die Person muss schriftlich geltend machen, dass sie gewillt ist, einen entsprechenden Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen zu leisten.

Bedingungen für den Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen

Eine spezielle medizinische Untersuchungskommission wird auf Grund einer ärztlichen Beurteilung entscheiden, ob der Ersatzpflichtige für einen solchen speziellen Militärdienst tauglich ist. Bei positiver Beurteilung lautet der Entscheid «militärdiensttauglich, nur für besondere Funktionen und mit Auflagen».

Es besteht allerdings kein Anrecht auf einen positiven Entscheid; die Kommission kann auch eine Untauglichkeit bestätigen, oder aber eine Tauglichkeit für Schutz- oder gar Militärdienst aussprechen.

Ort und Funktion innerhalb des Dienstes (Verwaltung, Armeelogistikzentrum) können nicht gewählt werden, sondern werden vom Personellen der Armee bestimmt.

Dieser Antrag kann unter den genannten Bedingungen jederzeit, also als ehemaliger Rekrut, Soldat oder Offizier gestellt werden, dies unabhängig von der Anzahl bereits geleisteter Diensttage.

Der Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen hat dieselbe Dauer wie der «normale Militärdienst», d.h. es werden gleichviele Tage im Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen geleistet, wie zur Erfüllung der Militärdienstpflicht erforderlich sind.

Personen, welche vor ihrem Gesuch noch keine RS absolviert haben, müssen diesen Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen 18 Wochen am Stück und anschliessend in jährlichen Einsätzen von 3 Wochen leisten. Verschiebungen von Diensten bzw. das Leisten von zwei oder mehreren Dienstperioden aneinander sind auf Antrag hin möglich.

Ausgestaltung des Militärdienstes mit speziellen medizinischen Auflagen

Der Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen ist auf die psychischen und physischen Anforderungen der jeweiligen zivilen Tätigkeit des Antragsstellers abgestimmt.

Es wird eine stark reduzierte militärische allgemeine Grundausbildung (die meisten Lektionen als e-Learning) absolviert. Es wird keine Waffe abgegeben und entsprechend auch keine Waffenausbildung durchgeführt. Die Personen erhalten eine Uniform.
Eine militärische Beförderung ist nicht möglich.

Der Einsatz erfolgt in der Verwaltung des Teils Verteidigung des VBS in einer Bürotätigkeit oder aber in einem Logistikzentrum für handwerkliche Tätigkeiten.

Der Einsatz erfolgt immer «truppenfern», d.h. es besteht kein direkter Kontakt zu militärischen Truppen.

Konkretes Vorgehen für den Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen

1. Schritt:

Ausfüllen der schriftlichen Bestätigung der Militärdienstwilligkeit mittels Formular Nr. 13444.

Der Militärärztliche Dienst bearbeitet nur diejenigen Gesuche von Personen, welche die Rekrutenschule (RS) im Rahmen des speziellen Militärdienstes in den nächsten 1,5 Jahren absolvieren können.

Wenn eine spätere RS-Absolvierung gewünscht wird, müssen die Gesuche zu einem späteren Zeitpunkt (gemäss Frist) eingereicht werden.

2. Schritt:

Das ausgefüllte Formular wird per Post an die Wehrpflichtersatzabgabebehörde des Wohnsitzkantons gesandt (Adressen unter):

3. Schritt:

Der Militärärztliche Dienst des Armeestabes orientiert den Antragsteller über das weitere Vorgehen.

Erste Phase

Der Antragsteller wird schriftlich aufgefordert, Arztzeugnisse einzuholen und diese termingerecht an den Militärärztlichen Dienst zu senden. Sollten die vorgegeben Termine nicht eingehalten werden können, muss dies dem Militärärztlichen Dienst rechtzeitig gemeldet werden.

Zudem muss ein Fragebogen betreffend Ausbildung und Beruf ausgefüllt werden und dem Militärärztlichen Dienst zuhanden des Personellen der Armee eingereicht werden.

Sollten diese Unterlagen unentschuldigt nicht rechtzeitig an den Militärärztlichen Dienst eingereicht werden, wird das Umsetzungsverfahren an dieser Stelle gestoppt.

Zweite Phase

Mittels Marschbefehl erfolgt ein Aufgebot vor die Untersuchungskommission (Spez UC) in Ittigen bei Bern.

Dritte Phase

Medizinische Beurteilung an der Spez UC in Ittigen bei Bern. Bei positiver Beurteilung werden gleich anschliessend Einsatzort und -zeit abgesprochen.

4. Schritt:

Aufgebot mittels Marschbefehl zur Dienstleistung zur abgesprochen Zeit. Dem Marschbefehl ist Folge zu leisten. Bei Verhinderung umgehende Meldung an die aufbietende Stelle.

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Letzte Änderung 03.10.2024

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