Zustimmung zur Löschung eines Unternehmens im Handelsregister

Sie wurden von Ihrem Handelsregister informiert, dass Ihr Dossier noch bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) hängig ist.

Die ESTV kann der Löschung eines Unternehmens erst dann zustimmen, wenn alle Abrechnungen und Deklarationen (Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, etc.) vollständig eingereicht wurden und alle Steuerforderungen beglichen sind.

Bitte stellen Sie sicher, dass diese Kriterien erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, kann die ESTV Ihren Antrag zeitnah bearbeiten.

Letzte Änderung 27.12.2023

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