E-Rechnung für ESTV-Lieferanten

Auch wenn Sie der Bundesverwaltung nur wenige Rechnungen zustellen: Profitieren Sie von der E-Rechnung. Erfassen Sie Ihre Rechnung einfach im Web-Portal eines Service-Providers und sparen Sie damit Zeit und Geld. Die elektronische Verarbeitung ist zudem ökologisch und reduziert Fehler.

Gemäss Beschluss des Bundesrats sind die Lieferanten der Bundesverwaltung verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch einzureichen, sofern der Vertragswert 5000 Franken übersteigt.


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Letzte Änderung 28.12.2023

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