ePortal bietet ein attraktives Angebot an Online-Dienstleistungen:
- Sicheres Zugreifen auf die eingereichten Angaben
- Flexibles Einbeziehen von Dritten wie z. B. Treuhändern
- Einfaches Verwalten von Berechtigungen und unterschiedlichen Rollen
- Sparen von Zeit und Kosten ohne Postversand
ePortal
Mehrwertsteuer
- Einreichen der MWST-Deklaration
- Nachträgliche Korrekturen sind möglich
- Nachverfolgen der Vorgänge in der Geschäftsfallübersicht
- Beantragen von Fristverlängerungen
- Bestellen von Unternehmer- und Eintragungsbescheinigungen
- Die Steuervertreter / Treuhänder haben die Möglichkeit, auf einen Blick alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden, die elektronisch abrechnen, einzusehen.
- Die Steuerpflichtigen können mit einem MWST-Guthaben ihre Auszahladresse selbst online erfassen.
Weitere Informationen
Verrechnungssteuer
- Einreichen der Anträge auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer mit Formular 25
- Einreichen der Formulare 103 Verrechnungssteuer auf dem Ertrag inländischer Aktien, Partizipations- und Genussscheine (ohne Melden statt Entrichten)
- Einreichen der Formulare 110 Verrechnungssteuer auf dem Ertrag von Gesellschaftsanteilen, Partizipations- und Genussscheinen inländischer GmbH (ohne Melden statt Entrichten)
- Nachverfolgen der pendenten sowie abgeschlossenen Verrechnungssteuergeschäfte
Weitere Informationen
Unternehmensabgabe für Radio und TV
- Sie erhalten die Rechnung bequem online
- Bilden und Verwalten von Unternehmensabgabegruppen
- Bilden und Verwalten von Zusammenschlüssen autonomer Dienststellen von Gemeinwesen
- Antrag zur Rückerstattung stellen
- Übersicht und Nachvollziehbarkeit über die Erhebung und Ihre Zahlungen
Weitere Informationen
Hilfe und Kontakt
ePortal ist mit allen aktuellen Versionen der gängigen Browser kompatibel. Ältere Versionen oder mobile Anwendungen werden nur bedingt unterstützt.
Voraussetzung für ein sicheres Login ist ein Mobil- oder Festnetztelefon mit SMS-Funktion.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte den Servicedesk unter der Telefonnummer +41 58 464 54 01.
Software-Hersteller
XML-Upload MWST
Ausgangslage
Für die elektronische MWST-Abrechnung wurde der eCH-Standard eCH-0217 erarbeitet. Er ermöglicht, die MWST-Abrechnung in einem einheitlichen XML-Format zu übermitteln. Die Spezifikationen inkl. XSD sind auf www.ech.ch abrufbar (Direktlink).
Die nachfolgenden Informationen ergänzen die eCH-Spezifikation und unterstützen die Softwareherstellern bei der Implementierung.
Erläuterungen zum Sachverhalt
- Beschränkung auf notwendige Informationen im XSD: Generell wurden nur die wirklich notwendigen Informationen ins XSD übernommen. Inhalte wurden entschlackt von Redundanzen oder Informationen, welche in ePortal aufgrund des Logins durch den Steuerpflichtigen verfügbar sind bzw. berechnet werden. Zwischenberechnungsschritte werden soweit möglich weggelassen, da sie eine Quelle für Inkonsistenzen sind. Nur die zu zahlende Steuer (Ziffer 500) bzw. das Guthaben der steuerpflichtigen Person (Ziffer 510) ist relevant und entfällt deshalb nicht. Die beiden Ziffern sind im XML jedoch zusammengefasst (Steuerung über Vorzeichen).
- Abrechnungsziffern: Die Ziffern der Abrechnungsformulare wurden bewusst nicht in den Standard eCH-0217 aufgenommen, da diese bei Steuersatzanpassungen ändern können. Die XML-Elemente sind deshalb nachhaltig ausgestaltet, d.h. die Übermittlung des Umsatzes pro Steuersatz erfolgt immer mittels demselben XML-Element. Konsequenz: Falls es innerhalb der Verjährungsfrist zwei gleiche Steuersätze gibt (Beispiel: Der reduzierte Steuersatz von 2.5% änderte sich anlässlich der Steuersatzanpassungen per 1.1.2018 nicht), kann in ePortal die Aufschlüsselung auf die Ziffern nicht korrekt vorgenommen werden. Falls ein solcher Fall eintreten sollte, wird der Umsatz durch ePortal defaultmässig der aktuellen Steuerperiode zugewiesen. Der Benutzer hat in der Folge in ePortal die Möglichkeit, vor dem Einreichen die Abrechnung bei Bedarf anzupassen.
- Abänderbarkeit: In ePortal sind die mittels XML importierten Daten abänderbar, bevor die Abrechnung eingereicht wird. Valide XML, die fachlich nicht korrekte Inhalte aufweisen, führen somit nicht zu einer unüberwindbaren Situation.
- Reihenfolge: Bei den XML-Elementen, die Steuersätze beinhalten, spielt die Reihenfolge keine Rolle. Dies betrifft insbesondere auch die Saldosteuersätze.
- Fehlen der Formulare 1050/1055/1056: In eCH-0217 sind die erwähnten Formulare optional, da verschiedene Business-Softwareprodukte die Daten nicht führen. Es ist deshalb zulässig, nur die Summen im XML zu deklarieren (Formular 1050: «compensationExport»; Formular 1055: « deemedInputTaxDeduction»; Formular 1056: « marginTaxation»). Beim Upload eines solchen XML verhält sich ePortal wie folgt: Der Benutzer erhält beim Einlesen des XML eine Warnung, dass das Subformular 1050/1055/1056 fehlt. Der Betrag für die Hauptformular-Ziffern 470 bzw. 471 wird zwar angezeigt, das Feld aber als fehlerhaft markiert. Beim anschliessenden Online-Ausfüllen des Formulars 1050/1055/1056 wird die Übereinstimmung mit dem XML-Total geprüft und der Benutzer auf Differenzen hingewiesen. Es wird immer die Berechnung der Subformulare übernommen und der XML-Wert übersteuert. Klickt der Benutzer auf «Weiter», ohne das Subformular auszufüllen, wird ein Fehler ausgegeben.
- Berechnung der Steuerschuld bzw. des Guthabens (XML-Element «payableTax»): Gemäss Art. 24 MWSTG sowie MWST-Info Nr. 15 muss die Steuer vom Umsatz berechnet werden. Die Steuer muss auf zwei Nachkommastellen ohne Runden in den Zwischenschritten berechnet werden. Erst am Schluss beim Element «payableTax» (Ziffer 500/510) kann optional auf 5 Rappen zu Gunsten der steuerpflichtigen Unternehmung gerundet werden. Eine allfällige Differenz zwischen dem Steuerkonto im ERP-System des Steuerpflichtigen und der Steuerberechnung muss entweder im ERP-System automatisiert (im Zuge der MWST-Abrechnungserstellung) oder mittels manueller Buchungen bereinigt werden (siehe eCH-0217, Kapitel 6.2).
- Gültige Steuersätze: Die pro Abrechnungsmethode (Effektive-, Saldosteuersatz- und Pauschalsteuersatz-Methode) gültigen Steuersätze sind weiter unten im Anhang aufgeführt.
- Prüfbericht und Fehlermeldungen: Nach dem Import von eCH-0217 XML-Dateien wird jeweils ein Prüfbericht erstellt und angezeigt. Darin werden alle durchlaufenen Prüfschritte beim Import angezeigt.
Einschränkungen
- Formular 1055 / Anrechnung der fiktiven Vorsteuer zur Saldo- /Pauschalsteuersatzmethode / XML «compilation Deemed InputTax Deduction»: Das Vorkommen dieses XML-Elements ist in eCH-0217 mit 1..n spezifiziert. ePortal akzeptiert im Subformular 1055 pro Steuersatzperiode (d.h. bis 31.12.2017 und ab 1.1.2018) nur je zwei Steuersätze. Beinhaltet ein XML mehr als zwei Steuersätze, werden beim Upload in ePortal die beiden höchsten übernommen und der Rest ignoriert. Es wird eine Warnmeldung ausgegeben.
- Formular 1056 / Anrechnung der Margenbesteuerung zur Saldo- /Pauschalsteuersatzmethode XML «compilation MarginTaxation»: Dito Formular 1055.
- Beträge: In eCH-0217 sind alle Beträge mit dem Datentyp «amountType» spezifiziert. In ePortal besteht aktuell eine Limite von 12 (Umsätze, Leistungen) bzw. 11 Vorkommastellen (Steuer, Vorsteuer).
- Testumgebung: Eine Testumgebung steht aktuell nicht zur Verfügung. Da es sich beim XML-Upload lediglich um einen Data-Loader für das Online-Formular der MWST-Abrechnung handelt, ist bei fehlerhalten XML-Inhalten nach wie vor das manuelle Ergänzen bzw. Erfassen der Daten möglich. Den Softwareherstellern wird empfohlen, die Softwareauslieferung zu staffeln und beispielsweise Pilotanwender zu involvieren.
Anhang: Steuersätze
Es dürfen nur die aufgeführten Steuersätze übermittelt werden. Bei Abrechnung mit der Saldo- oder Pauschalsteuersatzmethode dürfen nur die von der ESTV bewilligten Saldo- bzw. Pauschalsteuersätze verwendet werden. Werden andere Sätze übermittelt, übernimmt ePortal beim Import die XML-Elemente nicht ins Online-Formular.