*Rückzahlungen der Mehrwertsteuer können bei Firmen mit einem sogenannten Vorsteuerüberhang auftauchen. Ein Vorsteuerüberhang liegt vor, wenn die Summe abziehbarer Vorsteuern den geschuldeten Betrag übersteigt.
Rückvergütungen aus Vorsteuerüberhang | 9,6 Mrd.* |
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Abrechnungen | 1,2 Mio. |
Mahnungen | 321'000 |
Rechnungen Verzugszinsen | 105'000 |
Korrekturen mit Nachbelastung / Gutschrift | 77'000 |
Zahlungsbefehle | 51'000 |
Betragsschätzungen bei fehlenden Abrechnungen | 41'000 |
Fragebögen Abklärung Steuerplicht | 29'000 |
Kontrollen bei Betrieben | 8'300 |
Letzte Änderung 26.07.2016