* Die Verrechnungssteuer ist als Sicherungssteuer angelegt. Sie kann unter bestimmten Vorraussetzungen zurückerstattet werden. Die Steuereinnahmen ergeben sich aus der Differenz zwischen Zahlungseingängen und Rückerstattungsbeträgen.
Zahlungseingänge VST | 22,7 Mrd.* |
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Rückerstattung | 17,0 Mrd.* |
Zahlungseingänge Stempelabgaben | 2,1 Mrd. |
Steuerabrechnungen Verrechnungssteuer | 60'000 |
Steuerabrechnung Stempelabgaben | 14'000 |
Prüfung von Unternehmen | 4'800 |
Letzte Änderung 01.10.2020