* Die Verrechnungssteuer ist als Sicherungssteuer angelegt. Sie kann unter bestimmten Vorraussetzungen zurückerstattet werden. Die Steuereinnahmen ergeben sich aus der Differenz zwischen Zahlungseingängen und Rückerstattungsbeträgen.
Zahlungseingänge VST | 25,1 Mrd.* |
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Rückerstattung | 19,9 Mrd.* |
Zahlungseingänge Stempelabgaben | 2,0 Mrd. |
Steuerabrechnungen Verrechnungssteuer | 69'500 |
Steuerabrechnung Stempelabgaben | 14'300 |
Prüfung von Unternehmen | 9'576 |
Letzte Änderung 01.10.2020