* Die Verrechnungssteuer ist als Sicherungssteuer angelegt. Sie kann unter bestimmten Vorraussetzungen zurückerstattet werden. Die Steuereinnahmen ergeben sich aus der Differenz zwischen Zahlungseingängen und Rückerstattungsbeträgen.
Zahlungseingänge VST | 31,0 Mrd.* |
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Rückerstattung | 22,7 Mrd.* |
Zahlungseingänge Stempelabgaben | 2,4 Mrd. |
Steuerabrechnungen Verrechnungssteuer | 71'600 |
Steuerabrechnung Stempelabgaben | 15'100 |
Prüfung von Unternehmen | 10'028 |
Letzte Änderung 01.10.2020